TRAINOSE bietet Ihnen einen
Gepäcktransportservice, damit Sie noch bequemer und sorgloser reisen
können. Wir schützen Ihr Gepäck und halten und an strenge
Sicherheitsvorschriften. Gleichzeitig ergreifen wir die geeigneten
Maßnahmen, um Ihren speziellen Bedürfnissen für den Transport
Ihrer Gegenstände nachzukommen. Wir verfügen über speziell
eingerichtete Räume und Lager für die leichte Aufbewahrung ihres
Gepäcks im Zug, sodass Sie Ihre Reise noch besser genießen können.
Um noch besser von den Dienstleistungen profitieren zu können, lohnt
es sich, Ihre Rechte und Pflichten auf Bahnreisen zu kennen.
1. Nationales Bahnnetz
- Der Verlust oder die Beschädigung von
Handgepäck, das kostenlos und auf Verantwortung des Passagiers
befördert wird, wird nur entschädigt, falls erwiesenes
Verschulden von TRAINOSE vorliegt.
- Für die "eingetragenen
Gepäckstücke" ist die Gesellschaft ab Übernahme in den
Gepäckbüros bis zur Übergabe an die Berechtigten am
Zielbahnhof verantwortlich. Die Verantwortung erstreckt sich auf
Verspätungen in der Übergabe der eingetragenen
Gepäckstücke sowie auf Schäden oder deren Verlust.
- Die Übernahme der Gepäckstücke
vom Berechtigten am Zielbahnhof muss spätestens 24 Stunden nach
Ankunft des Zuges stattfinden. Nach Ablauf dieser Frist werden Lagerkosten
für diese Gepäckstücke berechnet und falls sie nicht innert
6 Monaten abgeholt werden, werden sie gemäß der geltenden
Bestimmungen veräußert.
Im Falle einer Haftung der
Gesellschaft wird dem Berechtigten der eingetragenen Gepäckstücke wie
folgt eine Entschädigung bezahlt:
- Für Teilverlust oder Verlust und wenn
der Berechtigte den realen Wert nachweisen kann, entschädigt die
Gesellschaft bis zu 1,20 Euro pro Kilo. Falls der Wert nicht nachgewiesen
wird, entschädigt TRAINOSE bis zu 0,60 Euro
pro Kilo. Außerdem werden die Transportkosten für das
Gepäck rückerstattet.
- Im Falle einer Beschädigung des
Gepäckstücks zahlt die Gesellschaft eine Entschädigung bis
zum Betrag der Wertminderung.
- Im Falle einer Verspätung in der
Übergabe der Gepäckstücke, falls der Berechtigte den
für ihn entstandenen Schaden nicht nachweist, zahlt die Gesellschaft
0,01 Euro pro Kilo pro 24 Stunden. Wenn der Schaden nachgewiesen wird,
dann wird die oben genannte Entschädigung vervierfacht.
- Falls bei der Übernahme der
Gepäckstücke eine besondere Entschädigung vereinbart wurde,
kann der Berechtigte eine Entschädigung bis zur Höhe der
vereinbarten einfordern.
- Falls die Verspätung in der
Übergabe oder der Verlust oder die Beschädigung des
Gepäckstücks auf Arglist oder grobe Fahrlässigkeit der
Zugsgesellschaft zurückzuführen ist, dann ist diese
verpflichtet, den vollen nachgewiesenen Wert zu erstatten.
Entsprechende Bestimmungen gelten auch für die aufbewahrten
Gepäckstücke.
2. Internationale Reisen
Handgepäck
- Im Falle eines Unfalls ist unsere
Gesellschaft verpflichtet, den Reisen für Beschädigungen,
Verlust oder Teilverlust der Objekte, die er als
"Handgepäck" mit sich führte zu entschädigen,
inklusive der Haustiere. Die entsprechende Entschädigung kann 700
Rechnungseinheiten nicht übertreffen.
Eingetragene
Gepäckstücke
- TRAINOSE bietet auf internationalen Strecken keinen
Gepäckeintragungsdienst.